Brawa 50599 DB Behältertragwagen BTs30 "Knorr" Ep.3

Art.Nr.:
4-50599
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Behältertragwagen BTs 30 der DB, mit Efkr 401 "Knorr"
Betriebsnummer: 010 221
für die Epoche 3


Modelldetails

- Aufbau mit drei Behältern
- Bremsbacken in Radebene
- Dreipunktlagerung
- Ausführung mit Übergangsbühne oder Handbremsbühne
- Durchbrochene Wagenkastenstützen
- Metallachshalter
- Vorbildgerechter Rahmenaufbau
- Extra angesetztes Achsbremsgestänge und Achslagerdeckel
- Filigraner, durchbrochener Rahmen
- Einzeln angesetzte Bremsanlage, Griffstangen und Tritte


Informationen zum Vorbild

Bereits vor dem Krieg begann man genormte Großbehälter mit Schienen- und Straßenfahrzeugen bis zum Kunden zu transportieren. Der Beginn des Zweiten Weltkrieges stoppte dann aber die weitere Verbreitung des Systems. 1949 griff die DB das pa-Behältersystem wieder auf und beschloss es in großem Umfang einzuführen. Während die Behälter neu gebaut wurden, griff man für die Wagen auf Untergestelle verschiedener Vorkriegswagen zurück, die mit Kriegsschäden an den Aufbauten reichlich vorhanden waren. Zum Umbau kamen unter anderem Fahrwerke Omm 34, welche eingereiht als BT(hs) 30, in einem gemeinsamen Nummernkreis mit BT-Wagen aus anderen Spenderwagen geführt wurden. Nach dem Umbau von insgesamt 273 BT 30 auf verschiedener Spendergattungen, begann ab 1952 der ausschließliche Neubau von Behältertragwagen. Noch umgezeichnet in Lb(r)s577 schieden die letzten umgebauten Wagen BT 30 1971 aus dem Dienst. Für die verschiedensten Ladegüter entstanden zahlreiche offene und geschlossene Behälter, außerdem gab es Spezialbehälter für Flüssigkeiten, Lebensmittel wie Bier und ähnliches, sowie zum Transport von Gefrierware. Ab Ende der 60er-Jahre, zunehmend durch die aufkommenden Container bedrängt, endete der Verkehr mit pa-Behältern erst Ende der 90er-Jahre.

Empfohlen für Modellbauer und Sammler ab 14 Jahren. Aufgrund maßstabs- und vorbildgerechter bzw. funktionsbedingter Gestaltung sind Spitzen, Kanten und Kleinteile vorhanden. Verschluckungsgefahr. Deshalb nicht in die Hände von Kindern unter 10 Jahren!